*** Achtung ***
Zur Zeit tummeln sich im Internet, auf den Suchmaschinen sehr viele Betrüger und unqualifizierte "Fachkräfte"
Der Schädlingsbekämpfer vor Ort muss über eine gültige eidg. Fachbewilligung für die Verwendung von Biozidprodukten zur allg. Schädlingsbekämpfung verfügen. Es gibt auch eingeschränkte Fachbewilligungen, z.B. für die Wespenbekämpfung.
"Gemäss Verordnung des EDI für die allgemeinde Schädlingsbekämpfung (ChemRV Art7 Abs3 / Art8 Abs 3+4 /Art23 Abs 1)
benötigt jeder der im Auftrag Dritter Insektizide odgl. beruflich oder gewerblich einsetzt, eine Fachbewilligung. "
Nicht der Chef im Büro, nicht der Lagerist oder der Biologe in der Firma muss diese Fachbewilligung haben, sondern der Techniker bei Ihnen vor Ort, der Biozide (Gift) einsetzt.
Klären Sie am Telefon, wie die Zahlungsvereinbarung sind. Ein seriöser Handwerksbetrieb sendet Ihnen eine rechtskonforme Rechnung!
Schauen Sie auf der Homepage Ihrer Gemeindeverwaltung / Stadtverwaltung, oder fragen Sie auf der Kanzlei an, welcher Schädlingsbekämpfer tätig ist.
Wer den Notdienst vor Ort nicht kennt, schaut schnell ins Internet. Doch Vorsicht: Viele unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen. Und sie täuschen gerne eine Ortsnähe vor. Deswegen sollte man gerade im Netz genauer hinschauen.
Aber auch ein Telefonbuch ist nicht automatisch eine sichere Quelle für eine zuverlässige Firma vor Ort. Denn kriminelle Anbieter täuschen ihre Kunden einfach mit gekauften Ortsvorwahlen. Deswegen sollte man auch hier genauer hinschauen.
Grundsätzlich sollte sich jeder genau über die Firma informieren, die er beauftragen will. Fragen Sie am Telefon nach der genauen Anschrift und dem Namen der Firma. Schildern Sie Ihr Problem so gut wie möglich, um anschließend einen festen Preis für die Leistung vereinbaren zu können. Denn seriöse Handwerker können Ihnen Kosten für Anfahrt und die eigentliche Leistung genau benennen.
Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Handelsregisternummer/MwSt-Nr., Rechnungsnummer).