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g.buser dienstleistungen - Kompetent, Zuverlässig, Diskret

Schädlingsbekämpfung   -  Kammerjäger

 

Professionelle Schädlingsbekämpfungen

  Kompetent - Schnell - Diskret


 eidg. Fachbewilligungen VFB-S & VFB-LG, 

Bewilligung zur Bekämpfung von Larven invasiver Steckmücken

  

*** Achtung ***

Zur Zeit tummeln sich im Internet, auf den Suchmaschinen sehr viele Betrüger und unqualifizierte "Fachkräfte"


Der Schädlingsbekämpfer vor Ort muss über eine gültige eidg. Fachbewilligung für die Verwendung von Biozidprodukten zur allg. Schädlingsbekämpfung verfügen. Es gibt auch eingeschränkte Fachbewilligungen, z.B. für die Wespenbekämpfung.

"Gemäss Verordnung des EDI für die allgemeinde Schädlingsbekämpfung (ChemRV Art7 Abs3 / Art8 Abs 3+4 /Art23 Abs 1) 

benötigt jeder der im Auftrag Dritter Insektizide odgl. beruflich oder gewerblich einsetzt, eine Fachbewilligung. "